Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und den damit einhergehenden Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe hat sich ein großes Gebäudeleerstandspotenzial ergeben. Es wurden bereits vielfache Überlegungen vorgenommen, landwirtschaftliche Altgebäude durch Umwidmung einer Weiternutzung zuzuführen. Rechtliche Regelungen sind dabei verstärkt in den Beobachtungsfokus getreten. Insbesondere baurechtliche Rahmenbedingungen haben sich zunehmend als wichtig
erwiesen. Dem Baurecht kommt bei der Behandlung landwirtschaftlicher Altbausubstanz eine Filterwirkung zu, deren Tragweite mitunter zu umnutzungshemmenden Sachverhalten führt.