Dem Denkmodell der UN-Behindertenrechtskonvention wird weiter Zugang in die Architektur verschafft. In stichprobenartigen Untersuchungen mit Checklisten
und Interviews wurde die aktuelle Umsetzung der Barrierefreiheit an öffentlichen Gebäuden erforscht. Bauliche Defizite bei Wahrnehmungseinschränkungen wurden deutlich häufiger identifiziert als bei motorischen Einschränkungen. Landesbauordnungen sind als wichtigste rechtliche Grundlage gleichzeitig zentrale Ursache von systematischen
Störungen der Grundtendenz zur Barrierefreiheit.