Die Bundeswehr hat Anspruch und Verantwortung, Erkenntnisse über Art, Ausmaß und Dauer von gewerbeähnlichen Geräuschen zu gewinnen, denen die Nachbarschaft von Lie-genschaften der Bundeswehr ausgesetzt ist. Bundeswehr, Nachbarschaft und Planungsträger geben sich seit Jahren mit einem aus akustischer, immissionsschutz- und bauplanungs-rechtlicher Sicht unzureichenden Planungsansatz zufrieden, was zu schwerwiegenden Folgen sowohl in der Standortplanung der Bundeswehr als auch in der Bauleitplanung der Kommu-nen führt. Es werden Wege aufgezeigt und diskutiert, diese Folgen abzuwenden.