Durch die proaktive Bereitstellung von Informationen über die praxisindividuelle Qualitätsstruktur im Rahmen des Transparenzberichts soll das Vertrauen in die Prüfungsqualität gestärkt werden. Die Dissertation untersucht die Nutzung des Transparenzberichts im Rahmen eines prüferseitigen Signalling sowie eines adressatenseitigen Screenings. Die Ergebnisse zeigen, dass der Transparenzbericht für Adressaten ein schwaches Qualitätssignal darstellt. Neben hohen Kosten der Informationsbeschaffung dürfte dies auf die mangelnde Differenzierbarkeit zwischen Qualitätsniveaus zurückzuführen sein.