Zu den Aufgaben in der rechtsmedizinischen Praxis gehören zunehmend forensisch-medizinische Untersuchungen von Lebenden. In den letzten Jahren sind zahlreiche Studien über körperliche Untersuchungen von Gewaltopfern in der Fachliteratur erschienen. Dabei werden von den Ärzten neben den im Zusammenhang mit Straftaten geschädigten Personen aber ebenso Tatverdächtige untersucht. Im Gegensatz zu Studien über Gewaltopfer findet sich in der Fachliteratur ein erhebliches Defizit an Ergebnissen über systematische rechtsmedizinische Untersuchungen von Tatverdächtigen.