Zur ständigen Untersuchung der über den Außenhandel laufenden Geschäftsoperationen in ihrer Größe und Entwicklung zählt auch die Beobachtung der Preisentwicklung für die Ein- und Ausfuhr von Waren. Mit Hilfe der Außenhandelpreisstatistik (als Teil der Amtlichen Statistik) wird die Preisentwicklung laufend verfolgt. Hierzu werden spezielle Außenhandelpreisindizes berechnet. Die Indizes der Außenhandelspreise (Index der Ausfuhrpreise, Index der Einfuhrpreise) messen die Entwicklung der Preise aller Waren, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland gehandelt werden. Die Bezugsgröße der Gesamtindizes der Ein- bzw. Ausfuhrpreise ist die Summe der Ein- und Ausfuhrwerte im Basisjahr, wie sie durch die Außenhandelsstatistik nachgewiesen werden. Im Hinblick auf die wesentlichen Berechnungsvorgänge können die Indizes als der gewogene Durchschnitt aus den einzelnen Preisveränderungszahlen bezeichnet werden, die für eine repräsentative Auswahl von Import- und Exportwaren (die sog. Preisrepäsentanten) gebildet werden. Als Wägungszahlen (Wägungsschema dienen die Einfuhr und Ausfuhrwerte derjenigen Ergebnisse im Basisjahr, für die eine Einzelpreisreihe als repräsentativ angesehen wird. Der Index wird nach der sog. Laspeyres - Formel berechnet. Das bedeutet, dass die aus dem jeweils geltenden Basisjahr stammenden Wägungszahlen bis zur Umstellung des Index auf ein neueres Basisjahr unverändert bleiben. Für längerfristige Vergleiche können durchlaufende Reihen durch Verkettung der gegenwärtigen Berechnungsergebnisse (aktuelle Basis) mit den früheren Indexzahlen (auf der jeweils gültigen Basis) gebildet werden. Zur Erhebung der Ein- und Ausfuhrpreise finden Befragungen importierender bzw. exportierender Unternehmen statt. Im Rahmen dieser Erhebungen werden die Preise für etwa 6.500 ausgewählte Waren ermittelt. Die Erhebung erfolgt monatlich. Es sind Durchschnittspreise aller Vertragsabschlüsse im Berichtsmonat zu melden. Den berichtenden Unternehmen wird aufgegeben, auf die Konstanz der Güterqualität und der übrigen den Preis bestimmenden Merkmale zu achten der Verkaufsakte zu achten. Die Preise sind tatsächlich in Rechnung gestellte Preise (keine Listenpreise), die sich auf die Wertstellung „frei deutsche Grenze“ beziehen (‚cif’ bei Einfuhrpreise, ‚fob’ bei Ausfuhrpreisen). Öffentliche Abgaben (Zölle, Abschöpfungen, Währungsausgleichsbeträge, Einfuhrumsatzsteuer bzw. - bei der Ausfuhr – Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer sowie Exporthilfen, sind in diesen ...