„Die öffentliche Verschuldung ist nach wie vor eine kontrovers diskutierte Einnahmeart des Staates. Sie war es bereits in früheren Jahrhunderten, als sich prunksüchtige Herrscher für ihre Bautätigkeit hoch verschuldeten (als Beispiel: die kurbayerische Verschuldungspolitik im 17. und 18. Jahrhundert, siehe Zimmermann, H., 1999: Ökonomische Rechtfertigung einer kontinuierlichen Staatsverschuldung, in: Henke, K.-D. (Hrsg.), 1999: Zur Zukunft der Staatsfinanzierung. Baden-Baden, S. 159). Vor dem Hintergrund der Höhe des öffentlichen Schuldenstandes ist die Diskussion über die theoretisch-ökonomischen Grundlagen und die rechtlichen Begrenzungen hochaktuell. Hinzu kommen die Europäische Währungsunion und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt, die für Deutschland völlig neue Verschuldungsbegrenzungen mit sich gebracht haben. Die Fragen nach der Berechtigung und der Begrenzung der Staatsverschuldung sind nicht neu, sondern bereits seit dem 19. Jahrhundert wichtige Themen in der finanz- und staatswissenschaftlichen Diskussion. Die Besonderheit des Themas ‚Staatsverschuldung‘ besteht darin, dass es sich nicht auf ein Fachgebiet beschränkt, sondern fachübergreifend aus ökonomischer und juristischer Sicht diskutiert werden muss. Schließlich sind politische und institutionelle Faktoren in die Überlegungen einzubeziehen“ (Wucherpfennig, a.a.O., S.17). Die mit der öffentlichen Verschuldung verbundenen Fragen sind im Grenzbereich zwischen Nationalökonomie, Jurisprudenz und Politik angesiedelt. Eine Folge davon ist, dass die eine Fachrichtung nicht an den Erkenntnissen vorübergehen kann, zu denen die andere gelangt ist. Im ersten Teil der Arbeit werden die Entwicklung der Staatsverschuldung und der Konjunkturpolitik in der Bunderepublik Deutschland, die Problematik steigender Staatsverschuldung, die Konsolidierungsbemühungen und die juristische Diskussion zusammenfassend behandelt. Im zweiten Teil wird die Entwicklung der Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2004 empirisch dargestellt. Neben der absoluten Höhe der Nettoneuverschuldung und des Schuldenstandes interessiert insbesondere die Relation zu anderen finanzwissenschaftlichen Daten. „Der Schuldenstand und die jährliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind in Relation zu Bruttoinlandsprodukt und zum Haushaltsvolumen zu setzen. Entscheidend sind Relationen, die die Belastung der öffentlichen Haushalte und der Volkswi...