Dem Wohnungsneubau begegnen fortlaufend zusätzliche Herausforderungen, wie die kosten- und ressourceneffiziente Herstellung von bezahlbarem Wohnraum und dieUmsetzung der vereinbarten Klimaschutzziele. Bei der Realisierung von Bauvorhaben – insbesondere in Metropolregionen – bestehen große Flächenkonkurrenzen um diebaurechtlich maximal zulässige Geschossfläche. Diese hemmen mitunter die Umsetzung notwendiger sozial- und klimawirksamer Qualitäten, wie die Herstellung vonGemeinschaftsräumen ohne Konsumzwang, den flächendeckenden Einsatz von nachhaltigeren Wandkonstruktionen oder die großzügigere Ausbildung von Frei- undGrünflächen. Bonusgeschossflächen (Bonus-GF) können im Rahmen von Bebauungsplänen als wirksames Steuerungsinstrument die Umsetzung wesentlicherMaßnahmen bspw. zur Klimaanpassung fördern. Im Großraum München wird das Planungswerkzeug "Bonus-GF" bereits angewandt, bundesweit ist es jedoch nahezuunbekannt. Ziel des Projekts ist es, dem Handlungsinstrument "Bonus-GF" bundesweit Visibilität zu verschaffen und die regelmäßige Anwendung zu etablieren. Der Katalog der ausgewählten Bonus-Geschossflächen bildet dabei ein Anreizsystem für sozial- und klimagerechte Qualitätsstandards im Wohnungsneubau.Durch die Analyse und Auswertung bereits angewandter Bonusgeschossflächen- Regelungen, vor allem im Rahmen von Bebauungsplänen der LandeshauptstadtMünchen, werden die bestehenden Erfahrungen erfasst und nachvollziehbar gemacht. In drei Werkstattgesprächen mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis sowie derArbeitsgruppe B*GF des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten Bayern (BDA Bayern) wurde ein Katalog aus neun Bonus-GF-Regelungen erarbeitet. Der Kooperationspartner Wagensonner Rechtsanwälte hat zur rechtlichen Umsetzung einen Vorschlag vorbereitet, der sich an bestehenden Instrumenten derBaunutzungsverordnung (BauNVO) orientiert. Idealerweise können die notwendigen punktuellen Ergänzungen als richtungsweisender Impuls in die anstehende Novelle derBauNVO einfließen. Der konkrete Umsetzungsvorschlag zur Implementierung der Bonus-GF-Regelungen in die BauNVO priorisiert diese anhand ihres Wirkpotenzials im Hinblick auf sozial- und klimagerechte Belange wie folgt: Neuer Standard: Automatismus. § 20 Abs. 4 BauNVO (Ergänzung)• Zweite bauliche Rettungswege• Unbeheizbare, allseitig wind- und wettergeschützte FreisitzeBonusregel-Liste: Satzungsermächtigung für Gemeinden. § 20 Abs. 5 BauNVO (neu)• Nicht unterbautes Grundstück oder Grundstücksteile für d...